Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - zweiter Entwurf Juli 2026

Verfahrensschritt

Beteiligung in Vorbereitung

Zeitraum

durchführende Organisation

Ministerium für Inneres Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig Holstein

Kurzinfo

Mit der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage der am 13. Mai 2026 in Kraft getretenen Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

Im Juli 2025 wurde der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land beschlossen und der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt. Das Beteiligungsverfahren endete am 8. Oktober 2025. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich Änderungen gegenüber dem Planentwurf vom Juli 2025. Da diese zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, bedarf es einer erneuten Beteiligung.

Der zweite Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich Datenblätter sowie Bewertungsschlüssel für die Konfliktrisiken. Die geänderten Teile sind kenntlich gemacht. In Bezug auf die Änderungen wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Aktuelle Mitteilungen

Die Beteiligung startet in Kürze. Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.

Zweiter Entwurf einer Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein

Die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land wird durch die Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen. Der zweite Entwurf einer Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein (Regionalplan II Teilaufstellungs-VO Wind) stellt diese Rechtsverordnung dar.

Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vom Juli 2025 sind im Text kenntlich gemacht.

Die Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land erhält die aus der Anlage 1 (Plantext Regionalplan Planungsraum II Kapitel 4.7), Anlage 2 (Karte Regionalplan Planungsraum II Kapitel 4.7) und Anlage 3 (Umweltbericht Regionalplan Planungsraum II Kapitel 4.7) ersichtliche Fassung.

Zweiter Entwurf Anlage 1 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein: Plantext

Der Plantext zu Kapitel 4.7 Windenergie an Land (Zweiter Entwurf Anlage 1 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein) legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung fest und enthält die jeweilige Begründung zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

Die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vom Juli 2025 sind im Text kenntlich gemacht.

Zweiter Entwurf Anlage 2 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein: Karte

Die Karte zu Kapitel 4.7 Windenergie an Land (Zweiter Entwurf Anlage 2 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein) enthält die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans im Maßstab 1:100.000 (eins zu einhunderttausend). Sie sind für diesen Maßstab kartographisch generalisiert.

In der Karte sind die geänderten Teile gegenüber dem Entwurf vom Juli 2025 kenntlich gemacht. 

Zweiter Entwurf Anlage 3 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein: Umweltbericht

Für den Umweltbericht zu Kapitel 4.7 Windenergie an Land (Zweiter Entwurf Anlage 3 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein) werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land ermittelt und in diesem beschrieben und bewertet. Das Ergebnis ist im Rahmen der behördlichen Entscheidung zu berücksichtigen.

Der Umweltbericht enthält im Anhang den Bewertungsschlüssel (Anhang 1) für die Grundsätze der Raumordnung und die Datenblätter (Anhang 2) der gegenüber dem Entwurf vom Juli 2025 geänderten Vorranggebiete Windenergie. Die planbezogenen FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Anhang 3) für den Planungsraum II sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens, da hier keine Änderungen gegenüber dem Entwurf vom Juli 2025 erfolgt sind.

Die Änderungen im Umweltbericht gegenüber dem Entwurf vom Juli 2025 sind im Text kenntlich gemacht. Gleiches gilt für den Bewertungsschlüssel. In Bezug auf die Datenblätter sind nur diejenigen Bestandteil dieses Verfahrens, bei denen die Vorranggebiete Windenergie gegenüber dem Entwurf vom Juli 2025 geändert worden sind. Alle übrigen Datenblätter sind nicht Bestandteil dieses Beteiligungsverfahrens.