Mit der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung neu festgelegt werden. Das Planverfahren bezieht sich auf die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins.
Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens (21. Mai 2025 bis 21. Juli 2025) sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden. Die Auswertung und Abwägung dieser führten zu einer Änderung der Planunterlagen. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich. Bestandteil dieses Beteiligungsverfahrens sind nur die geänderten Planunterlagen. Stellungnahmen können nur zu diesen abgegeben werden. Die Planunterlagen zum zweiten Planentwurf sind innerhalb dieses Verfahrens in der Kopfzeile unter "Links" zu finden.
Wesentlicher Anlass der Planung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 soll die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten schaffen, welche in gesonderten Teilaufstellungsverfahren der Regionalpläne als Vorranggebiete Windenergie festzulegen sind. Zudem soll die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 dazu beitragen, die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu erreichen.
Die Erwiderungen der Landesplanungsbehörde zu den zum zweiten und dritten Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen werden mit Abschluss des Planverfahrens veröffentlicht. Sofern bei der Abgabe einer Stellungnahme über diese Plattform eine E-Mail-Adresse hinterlegt worden ist, werden Sie über die Veröffentlichung der Erwiderungen informiert.