Entwurf LEP-Landesverordnung
Die Fortschreibung des LEP wird durch die Landesregierung als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschlossen.
Den Runderlass zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Inhalt, zum Verfahren oder auch Kontaktinformationen erhalten Sie hier.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Abgabe einer Stellungnahme in diesem System finden Sie hier.
Die Möglichkeit, sich zu dem 1. Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 (LEP) zu äußern und Anregungen und Bedenken einzubringen, wurde am 31.05.2019 beendet. Die Landesplanung wird nun alle eingegangenen Stellungnahmen auswerten. Daraus resultierend wird es voraussichtlich Änderungen an dem Entwurf geben, die in einen 2. Entwurf münden werden, der dann in ein 2. Beteiligungsverfahren gehen wird. Zusammen mit diesem 2. Entwurf wird hier eine Synopse der Stellungnahmen und Voten zum 1. Entwurf eingestellt. Über den genauen Zeitpunkt des Beginns des 2. Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf werden wir rechtzeitig informieren.
Auf Wunsch der kommunalen Ebene wurde das Beteiligungsverfahren um sechs Wochen verlängert. Stellungnahmen zum Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans können jetzt bis zum 31. Mai 2019 abgegeben werden. Insbesondere die Kommunen bekommen dadurch mehr Zeit, um auch ihre politischen Gremien einbinden zu können.
Die Fortschreibung des LEP wird durch die Landesregierung als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags beschlossen.
Der Teil A enthält die Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder; der Teil B die Grundsätze und Ziele der Raumordnung.
Die Hauptkarte (Teil C) enthält die zeichnerischen Festlegungen des LEP im Maßstab 1:300.000. Dieses pdf enthält die offizielle Hauptkarte des Entwurfs. Die interaktive Karte dient der Benutzerfreundlichkeit. Stellungnahmen sind auf beiden Wegen möglich.
Die Umweltprüfung (Teil D) ist ein unselbständiger Teil des Verfahrens zur Fortschreibung des LEP. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Fortschreibung des LEP zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis ist dann im Rahmen der behördlichen Entscheidung zum LEP über die genannten Pläne angemessen zu berücksichtigen.
Hier können Sie die Geodaten der Hauptkarte im Shape-Format oder im Datenaustauschformat XPlanung herunterladen.
Her kan du se alle relevante uddrag fra dokumenterne til opdatering af delstatsudviklingsplanen på dansk og skrive din tilkendegivelse om det.