Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Zweiter Entwurf April 2025

Verfahrensschritt

Beteiligung in Vorbereitung

Zeitraum

durchführende Organisation

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kurzinfo

Mit der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung neu festgelegt werden. Das Planverfahren bezieht sich auf die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins.

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens (25. Juni 2024 bis 9. September 2024) sind zahlreiche Stellungnahmen eingereicht worden. Die Auswertung und Abwägung dieser führten zu einer Änderung der Planunterlagen. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen ist ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich. Die geänderten Teile der Planunterlagen sind kenntlich gemacht, es besteht erneut Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Wesentlicher Anlass der Planung ist die Verpflichtung der Bundesländer aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, die dort festgesetzten Flächenziele fristgemäß zu erreichen. Die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 soll die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Festlegung von Windenergiegebieten schaffen, welche in gesonderten Teilaufstellungsverfahren der Regionalpläne als Vorranggebiete Windenergie festzulegen sind.

Zudem soll die Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 dazu beitragen, die Klimaschutzschutzziele des Landes Schleswig-Holstein aus dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu erreichen.

Links

Aktuelle Mitteilungen

Beschluss des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021

Die Landesregierung hat am 29. April 2025 dem zweiten Entwurf der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein - Fortschreibung 2021 zugestimmt. Die Planunterlagen des zweiten Entwurfs sind zur Einsichtnahme freigeschaltet worden. Stellungnahmen können mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung (voraussichtlich 21. Mai 2025 bis 21. Juli 2025) abgegeben werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein eingeleitet.

Die Beteiligung startet in Kürze. Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.

Zweiter Entwurf Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land

Das Kapitel 4.5.1 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, veröffentlicht auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein, wird durch die Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung fortgeschrieben.

Der Verordnungsentwurf wurde gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 geändert, die geänderten Teile sind kenntlich gemacht.

Die Anlagen Plantext Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1), Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) sind Bestandteil dieser Verordnung.

Zugleich soll die Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 vom 25. November 2021 geändert und die Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land) vom 6. Oktober 2020 außer Kraft gesetzt werden.

Zweiter Entwurf Anlage 1 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein: Plantext Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land

Der Plantext Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung fest und enthält die jeweilige Begründung zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

Der Plantext wurde gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 geändert, die geänderten Teile sind kenntlich gemacht.

Mit den Zielen der Raumordnung werden Bereiche festgelegt, innerhalb derer eine Windenergienutzung ausgeschlossen wird. Außerhalb der Zielbereiche sollen auf Ebene der Regionalplanung Vorranggebiete Windenergie insbesondere unter Berücksichtigung der in Kapitel 4.5.1 festgelegten Grundsätze der Raumordnung ausgewiesen werden. Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie erfolgt in eigenständigen Verfahren und ist nicht Gegenstand der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021. Darüber hinaus gelten die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für Bauleitplanungen der Gemeinden und im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Zweiter Entwurf Anlage 2 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein: Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land

In der Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land werden diejenigen Ziele der Raumordnung festgelegt, die nicht auf andere Weise ermittelt werden können. Die zeichnerischen Festlegungen der Karte liegen im Maßstab 1:300.000 (eins zu dreihunderttausend) vor. Sie sind für diesen Maßstab kartographisch generalisiert.

Die Plankarte wurde gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 geändert. Zur besseren Auffindbarkeit der geänderten Teile ist eine Veränderungskarte erstellt worden, die nur diejenigen Festlegungen enthält, die geändert worden sind. Die rechtsetzende Plankarte ist die entsprechend geänderte Anlage 2 zu § 1 LEPWindVO.

Zweiter Entwurf Anlage 3 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein: Umweltbericht

Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Das Ergebnis ist anschließend im Rahmen der behördlichen Entscheidung zu berücksichtigen.

Der Umweltbericht wurde gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 geändert, die geänderten Teile sind kenntlich gemacht.

Geodaten

Hier können die Geodaten des zweiten Entwurfs der Anlage 2 zu § 1 der Landesverordnung über das Thema Windenergie an Land im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein: Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land heruntergeladen werden.

Synopsen der Stellungnahmen zum ersten Beteiligungsverfahren

Im Zeitraum vom 25. Juni 2024 bis zum 9. September 2024 wurde ein erstes öffentliches Beteiligungsverfahren zu der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 - Erster Entwurf Juni 2024 durchgeführt.

Hier finden Sie eine allgemeine und eine individuelle Gegenüberstellung der vorgebrachten Einwendungen und der Erwiderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport als Landesplanungsbehörde (Synopse). In der allgemeinen Synopse werden diejenigen Einwände aufgeführt, die zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung mehrfach in inhaltlich gleicher oder ähnlicher Form vorgetragen worden sind, und die Erwiderung/Begründung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport als Landesplanungsbehörde. In der individuellen Synopse sind die Stellungnahmen im Wortlaut wiedergegeben sowie die Erwiderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport als Landesplanungsbehörde.