Zweiter Entwurf Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land
Das Kapitel 4.5.1 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, veröffentlicht auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein, wird durch die Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung fortgeschrieben.
Der Verordnungsentwurf wurde gegenüber dem Entwurf vom Juni 2024 geändert, die geänderten Teile sind kenntlich gemacht.
Die Anlagen Plantext Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land einschließlich Begründung (Anlage 1), Karte zum Kapitel 4.5.1 Windenergie an Land (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) sind Bestandteil dieser Verordnung.
Zugleich soll die Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 vom 25. November 2021 geändert und die Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie an Land) vom 6. Oktober 2020 außer Kraft gesetzt werden.