Ausweisung Naturschutzgebiet „Winderatter See, Tal der Kielstau und Umgebung”

Verfahrensschritt

Beteiligung in Vorbereitung

Zeitraum

durchführende Organisation

Landesamt für Umwelt (LfU)

Kurzinfo

Die Ausweisung von Schutzgebieten bewegt sich in dem dafür nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§§ 1, 22, 23 BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (§§ 13, 12a, 19 LNatSchG) gegebenen gesetzlichen Rahmen. Seitens des LfU wurde ein fachliches Gutachten erarbeitet, das die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Gebietes darstellt (sog. Schutzwürdigkeitsgutachten). Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung einschließlich der Abgrenzung erarbeitet. Bereits in dieser Phase wurden Gespräche mit den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern, Jagdvorstehern und Jagdpächtern sowie dem Fischereipächter geführt. Am 19.03.2026 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der alle Interessierten über das geplante Naturschutzgebiet und das bevorstehende Rechtsetzungsverfahren informiert wurden.

Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung wird nun in den Gemeinden, Behörden, sonstigen öffentlichen Planungsträgern sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen zur Anhörung vorgelegt (§ 19 Abs. 1 LNatSchG, § 63 Abs. 1 BNatSchG). Parallel dazu wird dieser für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung und bis zu zwei Wochen danach können alle Interessierten eine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf abgeben. Nach eingehender Prüfung der fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen durch das LfU teilt es das Ergebnis den Personen mit, die eine Stellungnahme abgegeben haben. Hinweis: Rückmeldungen können nur gegeben werden, wenn eine E-Mail Adresse oder Postanschrift angegeben wird.

Aktuelle Mitteilungen

Die Beteiligung startet in Kürze. Institutionen und Bürgerinnen und Bürger können dann hier zu den vorhandenen Inhalten Stellung nehmen.