Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.
Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.
Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).
Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht werden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden dritte Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 29.04.2026 bis 29.06.2026 durchgeführt.
Gegenstand dieser Beteiligungsverfahren sind allein die gegenüber den 2. Entwürfen der Regionalplan-Neuaufstellung vorgenommenen Änderungen der Planunterlagen. Die gegenüber den zweiten Entwürfen geänderten Teile der Planunterlagen sind jeweils im Text und einer Übersichtskarte markiert und die Kartenänderungen für jeden Planungsraum sind zusätzlich in einem gesonderten Dokument nummeriert aufgelistet.