Landesplanung: Plattform zur öffentlichen Mitwirkung bei räumlichen Planungen und Genehmigungsverfahren

Aktuelle Online-Beteiligungen

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 10 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 10 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 10 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

  • Abbildung für Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land -Entwurf Juli 2025

    Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land -Entwurf Juli 2025

    Beteiligung in Vorbereitung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums I in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

    Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

    Der Entwurf der Teilaufstellungdes Regionalplans für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - Kapitel 4.7 besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Konfliktrisiken.

    Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!

  • Abbildung für Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Beteiligung in Vorbereitung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums II in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

    Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

    Gleichzeitig soll die am 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II Kapitel 5.7 (Windenergie an Land) durch die erneute Teilaufstellung ersetzt werden.

    Der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land - Kapitel 4.7 besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfung, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Grundsätze der Raumordnung.

    Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!

  • Abbildung für Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Beteiligung in Vorbereitung
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

    Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

    Gleichzeitig soll die am 31. Dezember 2020 in Kraft getretene Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III Kapitel 5.7 (Windenergie an Land) durch die erneute Teilaufstellung ersetzt werden.

    Der Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land besteht aus Plantext, Karte und Umweltbericht einschließlich der FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Datenblätter sowie dem Bewertungsschlüssel für die Grundsätze der Raumordnung.

    Die im Verfahren ersichtliche interaktive Karte dient lediglich der besseren Übersicht zur Darstellung der Vorranggebiete Windenergie. Zudem beinhaltet sie die Darstellung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 ebenso wie der Ausschlüsse aufgrund anderer rechtlicher Regelungen und Sachverhalte und der abgelehnten Potenzialfläche. Weder ergänzt noch ersetzt sie die Plankarte!