Landesplanung: Plattform zur öffentlichen Mitwirkung bei räumlichen Planungen und Genehmigungsverfahren

Aktuelle Online-Beteiligungen

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum II in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 18 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum III ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum I in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 18 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I soll der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.

  • Abbildung für Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein - Neuaufstellung, 2. Entwurf 2025

    Noch 18 Tage  
    Zweite Beteiligung der Öffentlichkeit
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III sollen die derzeit noch gültigen Regionalpläne für die ehemaligen Planungsräume I, II und IV ersetzt und die anzustrebende räumliche Entwicklung im Planungsraum für die nächsten 15 Jahre ab Inkrafttreten des neuen Regionalplans festgelegt werden.

    Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum-Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.

    Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III legt auf der Grundlage der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für den Planungsraum fest. Der Regionalplan besteht aus Verordnung, Text, Karte und Umweltbericht (Näheres siehe im Verfahren unter Planungsdokumente).

    Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 10.07.2023 bis 09.11.2023 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die von der Landesplanung votiert, in einer Synopse zusammengefasst und auf BOB-SH veröffentlicht wurden. Aufgrund der vorgenommenen Planänderungen werden zweite Beteiligungsverfahren der Entwürfe der Neuaufstellungen der Regionalpläne erforderlich. Diese werden vom 08.05.2025 bis 08.08.2025 durchgeführt. Die Änderungen im Plantext und im Umweltbericht gegenüber dem ersten Entwurf sind kenntlich gemacht.